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Steuerliche Vorteile für Unternehmen & Mitarbeiter

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

  1. Steuerfreie Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG):
    • Unternehmen können bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr steuerfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ausgeben.
    • Beispiele für solche Maßnahmen sind Rückenschulungen, Stressbewältigungsseminare und Bewegungsprogramme.
  2. Betriebliche Gesundheitsförderung als Betriebsausgabe:
    • Aufwendungen für betriebliche Gesundheitsförderung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse liegen.
  3. Steuerfreie Überlassung von Betriebssportanlagen (§ 3 Nr. 34a EStG):
    • Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von betrieblichen Sporteinrichtungen an Mitarbeiter bleibt steuerfrei, sofern es sich um eine betriebsinterne Einrichtung handelt.
  4. Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen:
    • Unternehmen können Zuschüsse zu Gesundheitskursen und Präventionsmaßnahmen leisten, die von den Krankenkassen zertifiziert sind.

Steuerliche Vorteile für Mitarbeiter

  1. Steuerfreie Zuschüsse und Sachleistungen (§ 3 Nr. 34 EStG):
    • Mitarbeiter können von den oben genannten steuerfreien Zuschüssen und Sachleistungen zur Gesundheitsförderung profitieren.
  2. Verminderung der Steuerlast durch Gesundheitsmaßnahmen:
    • Arbeitnehmer können Ausgaben für Gesundheitsmaßnahmen, die nicht vom Arbeitgeber getragen werden, unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen oder als Werbungskosten geltend machen.

Sachbezogene Leistungen nach § 8 EStG

  1. Steuerfreie Sachzuwendungen (§ 8 Abs. 2 EStG):
    • Sachzuwendungen bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat sind steuerfrei. Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geldkarten erfolgen, die für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwendet werden können.
  2. Beispielhafte Sachzuwendungen:
    • Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Wellnessgutscheine oder Sportausrüstungen, die zur Förderung der Gesundheit beitragen.
  3. Regelungen zur Freigrenze:
    • Wird die 50-Euro-Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • 600 Euro pro Jahrfür steuerfreie Sachbezüge.
  • 600 Euro pro Jahrfür steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung.

Insgesamt könnten Mitarbeiter also bis zu 1.200 Euro pro Jahr an steuerfreien Leistungen aus diesen beiden Kategorien erhalten.

 

Disclaimer: Diese Seite dient ausschließlich zur Erstinformation und stellt keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne dar. Für individuelle steuerliche Beratung und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.